Pfändung einer wertvollen Damenhalskette
Der Gläubiger eines Ehemanns wollte eine in dessen Wohnung vorgefundene wertvolle Halskette pfänden. Damit war die Ehefrau ganz und gar nicht einverstanden. Sie machte geltend, dass sie die alleinige Eigentümerin des Schmuckstücks sei. Dabei berief sie sich auf die gesetzliche Vermutung des § 1362 Abs. 2 BGB, wonach ausschließlich zum persönlichen Gebrauch eines Ehegatten bestimmte Sachen dem gehören, für dessen Gebrauch sie bestimmt sind.Das Oberlandesgericht Nürnberg, das den Fall zu entscheiden hatte, räumte ein, dass in einer normalen Ehe
MDR 2000, 704
Urteil des OLG Nürnberg vom 17.02.2000; 13 U 3674/99
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