Namensrecht: bei ungewöhnlichen ausländischen Vornamen
Ein im Ausland rechtmäßig erworbener Vorname ist auf Antrag auch dann im deutschen Personenstandsregister einzutragen, wenn er nach deutschem NamensrechtDas Namensrecht
Beschluß des OLG Bremen vom 10.01.1996
1 W 49/95
NJW-RR 1996, 1029
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