Leugnung der Judenverfolgung als Dienstvergehen

Ein Soldat (hier Oberleutnant der Reserve), der die Judenverfolgung und Judenvernichtung durch die Nationalsozialisten öffentlich ernsthaft in Zweifel zieht und den Angriff des Deutschen Reichs auf Polen leugnet, begeht ein schweres Dienstvergehen und kann dafür disziplinarrechtlich (hier wegen Diskreditierung) belangt werden.

Urteil des BVerwG vom 20.10.1999
2 WD 9/99

NJW 2000, 1433

 

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