Gestaffeltes Kindergartengeld verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht erklärte in letzter Instanz eine Kindergartengebührensatzung für verfassungskonform, nach der die von den Eltern zu zahlenden Beiträge nach Einkommen und Kinderzahl gestaffelt sind.Die Richter wiesen damit eine Klage von Eltern des Hessischen Ortes Idstein ab, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse zum Höchstsatz veranlagt wurden. Die von den Klägern geltend gemachten Verletzungen der allgemeinen Verhandlungsfreiheit (Artikel 2 Abs. 1 GG), des allgemeinen Gleichheitssatzes (Artikel 3 Abs. 1 GG), des Schutzes von Ehe
BVerfG vom 10.3.1998; Az.: 1 BvR 178/97
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