Bundesverfassungsgericht zur Beschulung körperbehinderter Kinder
Insbesondere bei Befürwortern der integrativen Beschulung körperbehinderter KinderDas Gericht
Auch nach diesem Urteil liegt eine verbotene Benachteiligung vor, wenn die Sonder-schulüberweisung erfolgt, obwohl der Besuch einer allgemeinen Schule durch vertretbaren Einsatz sonderpädagogischer Förderung ermöglicht werden könnte.
BVerfG vom 08.10.1997; Az.: 1 BvR 9/97
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