Betteln in der Öffentlichkeit
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat rechtskräftig entschieden, daß Betteln in der Öffentlichkeit nicht grundsätzlich verboten ist. "br />Der Hintergrund:&& Die Stadt Stuttgart hatte das Bettel-Verbot in einer Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im November 1994 verhängt. Ein Stuttgarter Bürger, der des öfteren beim Betteln erwischt und deshalb verwarnt wurde, hatte das Verfahren daraufhin angestrengt.
Die Begründung:Das Gericht
"br />
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg; Az: 1 S 2630/97
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