"Sehr geehrte Frauen und Herren"

Ob die Anrede weiblicher Personen als "Dame" diskriminierend und damit verfassungswidrig ist, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Sowohl das OVG Lüneburg als auch das Bundesverfassungsgericht verneinten diese Frage.

Das Bundesverfassungsgericht betrieb in seiner Urteilsbegründung sogar Sprachforschung: Die Bezeichnung "Dame" ist seit 1622 im deutschen Sprachgebrauch bekannt. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts sank "Dame" in der Volkssprache auf die Bedeutung "Hofmätresse" und "Dirne" ab. Erst seit dem 18. Jahrhunderts hat sich "Dame" in der bürgerlichen Gesellschaft als "Ehrentitel" eingebürgert. "Frau" als Anrede habe sich jedoch, so die Damen bzw. Frauen und Herren Richter übereinstimmend, nicht durchgesetzt.

Also bleibt es wie gehabt bei der Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren".

Bundesverfassungsgerichts vom 20.07.198; - Urteil des OVG Lüneburg vom 20.10.1994;- Urteil des LG Bonn vom 02.11.1994; Az.: 5 S 123/94

 

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