Kein Zuschlag bei auswärtigem Kindergartenplatz
Kindergartenplätze sind vielerorts heiß begehrt. So nehmen Eltern auch die regelmäßige Fahrt in einen anderen Ort in Kauf, wenn sie dort einen Platz für ihre Kinder
bekommen. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen müssen sie auch nicht befürchten, zusätzlich
zur Kasse gebeten zu werden.
Das Gericht
erklärte nämlich eine Regelung der Kommune (hier Stadt Aachen), wonach nicht ortsansässige Eltern für Kindergartenplätze einen so genannten Auswärtigenzuschlag von monatlich 190 Euro zu zahlen haben, für unwirksam.
Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 25.01.2005
9 B 10/05
Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen
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