Starr-Report keine Pornographie

Nun mußten sich sogar deutsche Justizbehörden noch mit der Clinton-Affäre befassen. Bei der Staatsanwaltschaft München ging eine Anzeige gegen einen Internetteilnehmer ein, der den umstrittenen Starr-Report, der die Lewinsky-Affäre in allen Einzelheiten darstellt, auf seiner Internetseite veröffentlichte.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren jedoch ein; bei dem Starr-Report handelt es sich um ein staatliches Dokument, das für sich genommen nicht pornographisch ist. Die Freigabe und Veröffentlichung dieses Berichts war letztendlich eine Entscheidung durch staatliche Stellen der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Verbreitung dieses Berichts durch Nachrichtenmedien hat nach Auffassung der Ermittlungsbehörde dokumentarischen Charakter.

Verfügung der Staatsanwaltschaft München I vom 02.12.1998
466 AR 6 8213/98

NJW 1999, 1985

 

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