Parken mit rechtem Fahrzeugreifen auf Grünstreifen naturschädigend
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf begeht jemand möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit, für die er eine Geldbuße zahlen muß, wenn er in einem Landschaftsschutzgebiet mit den linken Fahrzeugreifen auf der Fahrbahn und mit den rechten Reifen auf einem Grünstreifen steht. Auch hierdurch kann die Natur geschädigt werden. Der FahrerOberlandesgericht Düsseldorf (v. 25.11.1996); Az.: 5 Ss (OWi) 335/96 (OWi) 155/96 I
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