Gemeindezuschuß für wassersparende Waschmaschine

Immer wieder versuchen öffentliche Stellen in den Wettbewerb von Wirtschaftsunternehmen "regulierend" einzugreifen. Oftmals erweist sich dies als unzulässig.

So sah es das Oberlandesgericht Frankfurt am Main als unlauteren Eingriff in den Leistungs- und Preiswettbewerb an, daß eine Gemeinde die Zuschußgewährung beim Kauf einer wassersparenden Waschmaschine davon abhängig machte, ob das Gerät bei einem in der Gemeinde ansässigen Händler erworben wird.

Beschluß des OLG Frankfurt am Main vom 04.03.1997
6 W 144/96

NJWE-WettbR 1998, 10

 

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