Anhörung des Gutachters
Auch wenn das GerichtAusnahmen hiervon sind laut Bundesgerichtshof nur möglich, wenn der Antrag verspätet oder offenbar rechtsmissbräuchlich gestellt ist.
Beschluss des BGH vom 07.10.1997
VI ZR 252/96
Handelsblatt vom 26.01.1998
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