"Geheimnisvoller" Kläger

Ein pensionierter Tierarzt reichte beim zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage ein. Hierbei gab er statt seiner Wohnadresse nur sein Postfach an. Auch auf Aufforderung des Gerichts wollte der Kläger seine Wohnanschrift nicht preisgeben. Dies führte zur Unzulässigkeit der erhobenen Klage. Die Klage muß den Kläger genau bezeichnen. Hierzu gehört auch seine Adresse. Ein Prozeß kann nicht "aus dem Verborgenen" geführt werden, denn im Fall des Unterliegens muß der Kläger zur Durchsetzung der Kostenforderung unter seiner tatsächlichen Anschrift erreichbar sein.

VGH Mannheim; Az.: 9 S 2902/95

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden

 

Neuen Kommentar verfassen:

Name
E-Mail
Hinweis: Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Ich möchte bei neuen Kommentaren benachrichtigt werden

Betreff
Kommentar
 

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwälte Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwälte Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwälte Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwälte Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwalt Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwalt Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwälte Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwalt Mallorca

Aktuelle Rechtstipps