Prozesskostenhilfe für Unternehmer
Im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens beantragte der Inhaber eines Unternehmens Prozesskostenhilfe, da er die Mittel für die Prozessführung angeblich nicht aufbringen konnte.Auch wenn ein Unternehmer momentan die Kosten für die Prozessführung nicht zahlen kann, ist ihm nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Brandenburg die Prozesskostenhilfe
Beschluss des OLG Brandenburg vom 18.06.1996
10 WF 121/95
FamRZ 1997, 681
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