Axel Ehrhardt
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Axel Ehrhardt wurde am 12.01.1956 geboren. Zunächst absolvierte er ein Studium an der Verwaltungsfachhochschule, das er als Diplomrechtspfleger abschloss. Nachdem er 14 Jahre im hessischen Justizdienst, zuletzt als Diplomrechtspfleger beim Amtsgericht Wiesbaden, gearbeitet hatte, studierte er an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Rechtswissenschaften. Die darauf folgende Zeit als Rechtsreferendar verbrachte er ebenfalls in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt und mit einem Auslandsaufenthalt bei den Rechtsanwälten Lilienthal & Fowler in San Francisco, CA. Nach dem rechtswissenschaftlichen Studium war er zunächst einige Jahre als Justiziar einer mittelgroßen Sparkasse in Bayern tätig. Mit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1998 gründete er seine eigene Kanzlei. Das eröffnete ihm die Möglichkeit, seinen bisherigen beruflichen Werdegang, der sich schon immer mit den Bereichen Insolvenz-, Zwangsvollstreckungs- und Bankrecht befasste, konsequent, bis zur Spezialisierung Fachanwalt für Insolvenzrecht, auszubauen. Herr Ehrhardt verfügt über gute Englischkenntnisse.
Herr Ehrhardt, der an seinem Beruf die Selbstständigkeit schätzt, sieht seine größte juristische Stärke im gründlichen Arbeiten und in außergerichtlichen Verhandlungen. Hierbei legt er größten Wert auf eine ökonomische Betrachtungsweise und einer wirtschaftlichen Lösung der Probleme. Herr Ehrhardt ist auf dem Gebiet des Insolvenzrechts, Bankrechts, Erbrechts/Erbschaftssteuerrechts und Zwangsvollstreckungsrechts tätig. Hier wird er in vielen Fällen von Vollstreckungsgerichten mit Zwangsverwaltungen von Immobilien beauftragt. Die Zwangsverwaltungen erfassen die Betreuung und komplette Verwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern sowie Gewerbeimmobilien.
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Axel Ehrhardt - Rückertstraße 1
80336 München
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (89) 544226-0
- Telefax
- +49 (89) 544226-20

- Homepage
- http://www.svz-law.de
Spezialitäten
Als Fachanwalt für Insolvenzrecht ist Herr Ehrhardt auf Sanierungs- und Insolvenzberatung, spezialisiert. Er berät Unternehmen, Unternehmer, Geschäftsführer, Gesellschafter, Gläubiger und Schuldner im Umfeld einer Insolvenz oder einer sich anbahnenden Krisensituation. Hierher gehört auch die Beratung und Vertretung von Verbraucherin in den sog. Privatinsolvenzverfahren. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt und garantiert für das Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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