Harald H. Zier
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Harald Zier wurde im Jahr 1955 geboren. Er erlernte das juristische „Handwerk“ an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt / Main. Nach dem Referendariat, das er in Frankfurt und Darmstadt ableistete, arbeitete er als Dozent bei juristischen Fortbildungslehrgängen für Steuerfachangestellte. Seit 1985 ist Herr Zier in als Rechtsanwalt zugelassen. An seinem Beruf schätzt er die Unabhängigkeit, den Abwechslungsreichtum und die stete Herausforderung. Der Jurist verfügt über fließende Englischkenntnisse.
In der Kanzlei Dr. Schulz-Hennig & Partner ist Herr Zier für Mandate aus dem Arbeitsrecht, dem gewerblichen Mietrecht und Maklerrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht sowie dem EDV- und Internetrecht zuständig.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Harald H. Zier - Rückertstraße 1
80336 München
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (89) 544226-0
- Telefax
- +49 (89) 544226-20

- Homepage
- http://www.svz-law.de
Spezialitäten
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist er insbesondere auf die individuellen Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Vertretung bei Streitigkeiten während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, Vertretung bei Kündigungsstreitigkeiten, Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen und der Vertretung bei nachvertraglichen Streitigkeiten spezialisiert. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass Herr Zier sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertritt. Dies ermöglicht ihm, sich in die Lage beider Streitparteien, die des Arbeitnehmers und die des Arbeitgebers, hineinzuversetzen und die Positionen beider nachzuvollziehen bzw. in die Lösungsfindung mit einzukalkulieren, um einen interessengerechten Kompromiss und eine geeignete Lösungsstrategie auszuarbeiten. Dabei kommt ihm sein ausgeprägtes Verhandlungsgeschick, ähnlich dem eines Mediators, zu Hilfe. Die Eigenschaft des "Fachanwalts" gewährleistet dem Mandanten eine umfassendere Rechtskenntnis auf dem Gebiet. Diese wird durch fortlaufende Weiterbildung weiter ausgebaut und verfeinert.
Publikationen
Rechtsanwalt Zier veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Aufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen, die im Internet auf der Kanzleihomepage (www.svz-law.de) abgerufen werden können.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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