Isabelle Rapp

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwältin Isabelle Rapp wurde am 07.05.1964 geboren und studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Rechtswissenschaften. Nach ihrem Referendariat, das sie in München und in einer Londoner Kanzlei absolvierte, wurde sie 1992 von der Rechtsanwaltskammer zugelassen. Frau Rapp verfügt über fließende Englischkenntnisse in Wort und Schrift.

Isabelle Rapp sieht in der Fähigkeit Mandanten wirtschaftlich sinnvoll zu helfen ihre größte juristische Stärke. An ihrem Beruf schätzt sie die Abwechslung, die der tägliche Umgang mit den Mandanten mit sich bringt. Die Juristin bearbeitet Mandate aus dem Arbeitsrecht und dem privaten Baurecht.
 


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Isabelle Rapp
Rückertstraße 1
80336 München
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (89) 544226-0
Telefax
+49 (89) 544226-20
E-Mail
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Homepage
http://www.svz-law.de


 
 

Spezialitäten

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht ist sie Spezialistin in diesem Rechtsgebiet. Das Arbeitsrecht ist heutzutage eines der wichtigsten Aufgabengebiete für die rechtsberatende Tätigkeit des Anwalts. Es erfordert ständige Wissensaktualität im Rechtssprechungsbereich, sowie hervorragendes Einstellungs- und Einschätzungsvermögen bezüglich der sich ständig ändernden Lebens- und Arbeitsumstände, um zu gerechten arbeitsrechtlichen  Ergebnissen zu gelangen. Die Eigenschaft des "Fachanwalts" gewährleistet dem Mandanten eine umfassendere Rechtskenntnis auf dem Gebiet. Diese wird durch fortlaufende Weiterbildung weiter ausgebaut und verfeinert.

Außerdem ist Frau Rechtsanwältin Rapp seit 1992 als Dozentin für die IHK im Bereich des Arbeitsrechtes tätig. Dies führt ebenso zu einer ständigen Wissensaktualisierung.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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