Geänderte Firmierung nach Ausscheiden des namensgebenden Gesellschafters
Die "X-Im- und Exporthandelsgesellschaft mbH wurde 1994 im Handelsregister eingetragen. Der namensgebende Gründungsgesellschafter X trat in der Folgezeit seinen Gesellschaftsanteil an den neuen Gesellschafter ab und schied aus der Gesellschaft aus. Der neue Alleingesellschafter änderte die FirmaDas Oberlandesgericht Rostock hatte hiergegen jedoch nichts einzuwenden. Zunächst durfte der neue Gesellschafter nach Ausscheiden des namensgebenden Alleingesellschafters die Firma
Beschluss des OLG Rostock vom 20.03.1997
4 W 3/97
GmbHR 1997, 1064
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