Abmahnung vor Kündigung eines Franchisevertrages
Zur Kündigung eines Franchisevertrages durch den Franchisegeber (hier Burger King) wegen Zahlungsverzuges des Franchisenehmers stellte das Kammergericht Berlin folgende Grundsätze auf:"Die Fortsetzung eines langfristigen Franchisevertrages ist dem Franchisegeber nicht schon dann nicht mehr zuzumuten, wenn der Franchisenehmer in Zahlungsverzug
Urteil des KG Berlin vom 21.11.1997
5 U 5398/97
NJWE-WettbR 1998, 110
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