Veit Tebartz
Fachgebiete/Charakteristika
Der Jurist Tebartz wurde am 12.11. 1954 in Frankfurt geboren und studierte dort Rechtswissenschaften. Seit 1988 ist er im Besitz seiner Zulassung. Zusätzlich verfügt Herr Tebartz über die Zulassung zum Oberlandesgericht.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht führt Seminare in Arbeitrecht für Arbeitgeber durch. Sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht ist Herr Tebartz tätig. Aus seiner Erfahrung weiß der Jurist, dass die individuelle Beratung auf den konkreten Fall zugeschnitten sein muss.
Im allgemeinen Zivilrecht beschäftigt der Anwalt sich vor allem mit dem Miet-, dem Schadensersatz-, und dem Gesellschaftsrecht.
Der Interessenschwerpunkt des Rechtsanwaltes liegt im Vereinsrecht, wobei besonders Sportvereine zu seinen Mandanten zählen. Dies erstreckt sich auch weiter auf seine privaten Interessen: Als Funktionär der Sportorganisation der Reiterei und als Vorstandsmitglied des Hessischen Reit- und Fahrverbandes teilt Herr Tebartz mit Herrn Hauf seine Vorliebe für Engagement rund um den Sport.
Die Kanzlei Hauf & Tebatz bildet beruflich ein bewährtes und eingespieltes Team, welches sich durch die Aufteilung der Rechtsgebiete sehr gut ergänzt. Darüber hinaus ziehen die Juristen auch in der Freizeit an einem Interessensstrang, was für das Klima in der Kanzlei von großem Vorteil ist.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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