Pensionszusage für nicht ehelichen Partner
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs müssen nun auch Pensionszusagen, die von Kapitalgesellschaften zu Gunsten der nicht ehelichen Lebensgefährtin eines ihrer Gesellschafter-Geschäftsführer gewährt werden, als Betriebsausgabe anerkannt werden. Nach Auffassung der obersten Finanzrichter sind Rückstellungen für derartige Pensionszusagen nicht notwendigerweise als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln.Urteil des BFH; Az.: I R 90/99
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