Kreditverpflichtungen aus nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft kann vom anderen die Befreiung von gemeinsam aufgenommenen Darlehensverpflichtungen verlangen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder der Kredit für Anschaffungen aufgenommen wurde, die bei der Beendigung der Gemeinschaft dem anderen Partner zufallen sollen.

Beschluß des OLG Saarbrücken vom 04.03.1997
9 W 66/97

ZAP EN-Nr. 908/97

 

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