Prospekthaftung trotz Unkenntnis des Prospektinhalts
Einem Anleger steht nach den Grundsätzen der Prospekthaftung gegen einen Anbieter einer Kapitalbeteiligung ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe seiner Einlage zu, wenn der Prospekt unzureichende oder falsche Angaben zu dem Produkt und dessen Risiken enthält. Der Bundesgerichtshof weist darauf hin, dass es für die Prospekthaftung in erster Linie auf den Inhalt des Prospekts ankommt, wenn dieser entsprechend dem Vertriebskonzept der Anlagegesellschaft die Grundlage für die Unterrichtung der Anleger darstellte. Daher können Anleger Schadensersatzansprüche auch dann auf einen fehlerhaften Prospekt stützen, wenn ihnen der Prospekt gar nicht vorgelegen hat und ihnen der Inhalt nicht bekannt war. Urteil des BGH vom 03.12.2007 II ZR 21/06
Urteil als PDF | Urteil versenden
Kommentare zu diesem Beitrag
Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden
Neuen Kommentar verfassen:
Rechtsanwalt-Regionalportale
Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwälte Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwälte Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwälte Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwalt Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwälte Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwälte Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwalt Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwälte Italien, Rechtsanwälte Luxemburg, Rechtsanwälte Frankreich, Rechtsanwalt Spanien, Rechtsanwälte MallorcaAktuelle Rechtstipps
- Bereich Verkehr:
"Führerscheintourismus: Bald ist Schluss mit lustig"
mehr
Kanzlei Bernd Goecke, Speyer - Bereich Handel & Wirtschaft:
"Kick-Back-Zahlungen zukünftig gesetzlich ausgeschlossen?"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Steuern & Finanzen:
"Auch erfahrene Anleger mit chancenorientierter Anlagestrategie sind über Risiken aufzuklären"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Mieten & Wohnen:
"Videoüberwachung von Wohnimmobilien"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt - Bereich Mieten & Wohnen:
"Schützt Selbstmordgefahr vor Räumungsvollstreckung?"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt
