Bank haftet bei fehlerhafter Ausführung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Eine Bank hat bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen aus Titeln gegen mehrere Schuldner (hier einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts) besonders sorgfältig zu prüfen, ob die Vollstreckungsmaßnahme wirklich alle Gesellschafter der GbR betrifft, zu denen das Kreditinstitut Geschäftsverbindungen unterhält. Kommt es zu Überweisungen eines Guthabens eines Kunden (Gesellschafter der GbR), der zwar Schuldner des Titels ist, dessen Ansprüche aber nicht gepfändet sind, macht sich die Bank schadensersatzpflichtig. Urteil des OLG Brandenburg vom 08.11.2006 4 U 59/06 Pressemitteilung des OLG Brandenburg

 

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