RTL verstösst gegen Rechtsberatungsgesetz
In der RTL-Sendung "Wir kämpfen für Sie" wurde von einem Fall berichtet, in dem eine Bank auf Initiative der Redaktion eine Frau, die einen Kreditvertrag für ihren ehemaligen Lebensgefährten abgeschlossen hatte, aus ihren Kreditverpflichtungen entliess.Darin sah das Landgericht Köln "eine unzweifelhaft unter das Rechtsberatungsgesetz fallende Tätigkeit" und untersagte dem Sender weitere Zuwiderhandlungen. Den Grund für das Einlenken der Bank sah das Gericht
Urteil des LG Köln
31 O 601/97
Handelsblatt vom 27.01.1998
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