RTL verstösst gegen Rechtsberatungsgesetz

In der RTL-Sendung "Wir kämpfen für Sie" wurde von einem Fall berichtet, in dem eine Bank auf Initiative der Redaktion eine Frau, die einen Kreditvertrag für ihren ehemaligen Lebensgefährten abgeschlossen hatte, aus ihren Kreditverpflichtungen entliess.

Darin sah das Landgericht Köln "eine unzweifelhaft unter das Rechtsberatungsgesetz fallende Tätigkeit" und untersagte dem Sender weitere Zuwiderhandlungen. Den Grund für das Einlenken der Bank sah das Gericht ausschliesslich in dem von dem Sender ausgehenden Druck, den das Gericht als "Prangerandrohung" bewertete. RTL hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Urteil des LG Köln
31 O 601/97

Handelsblatt vom 27.01.1998

 

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