Kein Schadensersatz für Aktionäre wegen verlustreichem UMTS-Geschäft

Der Erwerb von UMTS-Lizenzen im Jahr 2000 war für alle mitbietenden Unternehmen, u. a. auch die Telekom-Tochter T-Mobile Deutschland GmbH, bislang ein erhebliches Verlustgeschäft. T-online Aktionäre verlangten nun Schadensersatz für die nicht zuletzt auf das verlustreiche UMTS-Geschäft

zurückzuführenden Aktienverluste.
Die Klagen blieben jedoch ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht Köln verneinte einen Schadensersatzanspruch mit der Begründung, zum Zeitpunkt der Ersteigerung der UMTS-Lizenzen sei nicht absehbar gewesen, dass sich deren Erwerb für die Telekom derart nachteilig auswirken könnte.

Urteil des OLG Köln vom 27.04.2006
18 U 90/05
Pressemitteilung des OLG Köln

 

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