Keine Markenschutzverletzung durch EU-Neuwagenhändler
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf begeht ein EU-Neuwagenhändler keine Markenrechtsverletzung, wenn er in Werbeanzeigen neben den Wortmarken (z. B. "Mercedes") der angebotenen Fahrzeuge auch deren Bildmarke (hier Mercedes-Stern) abbildet.Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.07.2001
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