Handelsvertreter: Wettbewerbsverbot nach unwirksamer fristloser Kündigung
Ein Handelsvertreter, der nach einer unwirksamen fristlosen Kündigung seitens des Unternehmers am Vertrag festhalten und die sich hieraus ergebenden Rechte nach wie vor in Anspruch nehmen will, muss sich grundsätzlich bis zur rechtswirksamen Beendigung des Vertrages weiterhin jeglichen Wettbewerbs enthalten, der die Interessen des Unternehmers beeinträchtigen könnte. Anderenfalls riskiert er eine (weitere) Kündigung aus wichtigem Grund. "br/>Urteil des BGH vom12.03.2003
Urteil als PDF | Urteil versenden
Kommentare zu diesem Beitrag
Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden
Neuen Kommentar verfassen:
Rechtsanwalt-Regionalportale
Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwälte Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwälte Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwalt Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwälte Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwälte Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwalt Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwalt Oberschwaben, Rechtsanwalt Rheinhessen, Rechtsanwalt Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwälte Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwälte Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwalt MallorcaNeue Kanzleien - Wir stellen vor
Aktuelle Rechtstipps
- Bereich Verkehr:
"Führerscheintourismus: Bald ist Schluss mit lustig"
mehr
Kanzlei Bernd Goecke, Speyer - Bereich Handel & Wirtschaft:
"Kick-Back-Zahlungen zukünftig gesetzlich ausgeschlossen?"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Steuern & Finanzen:
"Auch erfahrene Anleger mit chancenorientierter Anlagestrategie sind über Risiken aufzuklären"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Mieten & Wohnen:
"Videoüberwachung von Wohnimmobilien"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt - Bereich Mieten & Wohnen:
"Schützt Selbstmordgefahr vor Räumungsvollstreckung?"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt
