Haftung des Erwerbers bei Firmenkauf
Der frühere Inhaber eines einzelkaufmännischen Unternehmens hatte sich gegenüber einem Dritten zur Unterlassung und für den Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Später verkaufte er seinen Betrieb. Der Erwerber führte die bisherige Firma§ 25 Absatz
Hinweis: Beim Erwerb einer Einzelfirma sollte sich der Verkäufer daher unbedingt nach eventuell bestehenden Unterlassungsverpflichtungen erkundigen.
Urteil des BGH vom 25.04.1996
1 ZR 58/94
Der Betrieb 1996, 2534
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