Firmenfortführung und Haftung
Die FirmaEin Gläubiger des früheren Inhabers verlangte von der GmbH die Bezahlung der noch offenen Rechnungen. Er war der Ansicht, daß die GmbH das frühere Handelsgeschäft fortführe und damit auch für frühere Verbindlichkeiten hafte.
Wer ein Handelsgeschäft erwirbt und unter dem bisherigen Firmennamen fortführt, haftet für Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Dies regelt § 25 HGB.
Im vorliegenden Fall war somit zu entscheiden, ob tatsächlich eine "Fortführung der Firma" vorlag. Das LG Koblenz führte dazu aus, daß es nicht auf die wort- und buchstabengetreue Übereinstimmung des alten und neuen Firmennamens ankomme, sondern sich lediglich der Kern der alten und neuen Firma
Als Kern der Einzelfirma sahen die Richter den Vor- und Nachnamen des Inhabers an. Dieser war jedoch in der neuen Firmenbezeichnung nicht mehr enthalten, sondern nur noch die Initialien des früheren Inhabers. Daher verneinte das Gericht
Urteil des LG Koblenz vom 15.02.1995 "br />3 HO 148/93 "br />
Der Betrieb 1995, 394
Urteil als PDF | Urteil versenden
Kommentare zu diesem Beitrag
Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden
Neuen Kommentar verfassen:
Rechtsanwalt-Regionalportale
Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwälte Nürnberg, Rechtsanwälte Essen, Rechtsanwälte Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwälte Saarbrücken, Rechtsanwälte Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwalt Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwälte Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwälte Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwalt Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwalt Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwälte Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwalt MallorcaNeue Kanzleien - Wir stellen vor
Aktuelle Rechtstipps
- Bereich Verkehr:
"Führerscheintourismus: Bald ist Schluss mit lustig"
mehr
Kanzlei Bernd Goecke, Speyer - Bereich Handel & Wirtschaft:
"Kick-Back-Zahlungen zukünftig gesetzlich ausgeschlossen?"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Steuern & Finanzen:
"Auch erfahrene Anleger mit chancenorientierter Anlagestrategie sind über Risiken aufzuklären"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Mieten & Wohnen:
"Videoüberwachung von Wohnimmobilien"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt - Bereich Mieten & Wohnen:
"Schützt Selbstmordgefahr vor Räumungsvollstreckung?"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt
