Einbehalt von Kundengeldern durch Handelsvertreter

Behält ein Handelsvertreter von ihm bei Kunden eingezogene Gelder wegen seiner streitigen Ansprüche gegen den Unternehmer ein, liegt darin nicht zwingend ein Pflichtverstoss, der den Unternehmer zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Urteil des OLG Hamm vom 20.02.1998
35 U 50/97
OLG Report Hamm 1998, 177

OLG Report Hamm 1998, 177

 

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