Bürgschaft eines Kaufmanns

Nach § 344 Abs. 2 HGB gelten die von einem Kaufmann unterschriebenen Schuldscheine als im Betrieb seines Handelsgewerbes gezeichnet, sofern sich nicht aus der Urkunde das Gegenteil ergibt. Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass auch die Bürgschaftsurkunde ein Schuldschein im Sinne des Gesetzes ist.

Die gesetzliche Vermutung, dass der Kaufmann entsprechende Erklärungen im Rahmen seines Geschäftsbetriebs abgegeben hat, kann jedoch durch andere Beweise widerlegt werden. Sie greift überhaupt nicht ein, wenn der Empfänger der Erklärung gewusst hat, dass der Schuldschein bzw. die Bürgschaft von dem Kaufmann nicht im Betrieb seines Handelsgewerbes gezeichnet worden ist.

Urteil des BGH vom 20.03.1997
IX ZR 83/96

Der Betrieb 1997, 1968

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden

 

Neuen Kommentar verfassen:

Name
E-Mail
Hinweis: Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Ich möchte bei neuen Kommentaren benachrichtigt werden

Betreff
Kommentar
 

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwälte Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwälte Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwalt Dresden, Rechtsanwalt Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwalt Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwälte Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwälte Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwalt Mallorca

Aktuelle Rechtstipps