Automatisches Erlöschen der Prokura

Wird eine Firma antragsgemäss aus dem Handelsregister gelöscht, schliesst dies das Erlöschen einer bestehenden Prokura zwangsläufig mit ein.

Einer gesonderten Anmeldung des Erlöschens der Prokura bedarf es daher nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg nicht.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 09.05.1996
15 T 233/96

NJW-RR 1996, 1180

 

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