Auskunftsanspruch nach endgültiger Provisionsabrechnung
Ein Handelsvertreter kann von dem Unternehmen, für das er tätig war, die Vorlage eines Buchauszuges nicht mehr verlangen, soweit Provisionsansprüche endgültig abgerechnet oder wegen Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden können.Urteil des OLG Hamm vom 12.12.1997
35 U 25/97
OLG Report Hamm 1998, 48
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