Verkauf von Feuerwerkskörpern an Kind
Ein zehnjähriger Junge kaufte an einem Kiosk mehrere Feuerwerkskörper (Feuerwirbel), die nach den gesetzlichen Vorschriften zum ganzjährigen Verkauf auch an Personen unter 18 Jahren freigegeben waren. Aus ungeklärten Umständen entzündete sich eines der Feuerwerke von selbst in der Hosentasche des Kindes. Dieses erlitt dadurch erhebliche Verletzungen. Der Bundesgerichtshof verurteilte den Hersteller und den Importeur der gefährlichen Feuerwerkskörper zum Ersatz des entstandenen Schadens.Bei Feuerwerkskörpern, die zum ganzjährigen Verkauf auch an Kinder
Der Inhaber des Kiosks, der die Feuerwirbel an den Jungen verkauft hatte, wurde hingegen nicht haftbar gemacht, da er nach den Herstellerangaben von der Ungefährlichkeit der Produkte ausgehen konnte. Ist einem Endverkäufer jedoch die Gefährlichkeit von derartigen Feuerwerkskörpern in Kinderhand bekannt, so haftet er auch für den entstandenen Schaden.
BGH vom 26.05.1998 und 09.06.1998; Az.: VI ZR 238/97 und 183/97
Urteil als PDF | Urteil versenden
Kommentare zu diesem Beitrag
Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden
Neuen Kommentar verfassen:
Rechtsanwalt-Regionalportale
Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwälte Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwälte Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwälte Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwalt Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwalt Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwälte Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwälte Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwalt Spanien, Rechtsanwalt MallorcaNeue Kanzleien - Wir stellen vor
Aktuelle Rechtstipps
- Bereich Verkehr:
"Führerscheintourismus: Bald ist Schluss mit lustig"
mehr
Kanzlei Bernd Goecke, Speyer - Bereich Handel & Wirtschaft:
"Kick-Back-Zahlungen zukünftig gesetzlich ausgeschlossen?"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Steuern & Finanzen:
"Auch erfahrene Anleger mit chancenorientierter Anlagestrategie sind über Risiken aufzuklären"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Mieten & Wohnen:
"Videoüberwachung von Wohnimmobilien"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt - Bereich Mieten & Wohnen:
"Schützt Selbstmordgefahr vor Räumungsvollstreckung?"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt
