Unwirksamer Ausschluss einer Abtretung
Grundsätzlich kann bei einem Rechtsgeschäft die AbtretungEine Vertragsklausel mit folgendem Inhalt "Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Bestellers darf der Auftragnehmer seine vertraglichen Ansprüche weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. Die Zustimmung wird der Besteller ohne wichtigen Grund nicht versagen" ist danach unbeachtlich. Zur Wirksamkeit der vorgenommenen Abtretung
Urteil des OLG Celle vom 01.12.1998
16 U 13/98
NJW-RR 1999, 618
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