Schriftform: Schuldbeitritt per Telefax
Eine GmbH schloss über mehrere teure Maschinen Leasingverträge ab. Das Leasingunternehmen machte die Auslieferung jedoch davon abhängig, dass neben den Gesellschaftern der GmbH auch deren Ehefrauen die Haftung für die Verbindlichkeiten der GmbH übernahmen. Hierzu wurden entsprechende Erklärungen per Telefax übermittelt, die sodann unterschrieben zurückgefaxt wurden. Die Originale verblieben bei den Gesellschaftern. Die GmbH ging in Konkurs. Die Leasinggesellschaft klagte zunächst erfolgreich gegen die Gesellschafter und deren Ehefrauen. Die beiden Frauen legten jedoch Revision gegen das Urteil ein. Der Bundesgerichtshof hob die Urteile daraufhin auf.Das Gericht
Urteil des BGH vom 30.07.1997
VIII ZR 244/96
MDR 1997, 1006
Der Betrieb 1997, 2017
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