Friederike Hofmeister

Kanzlei Tyllack

Fachgebiete/Charakteristika

Frau Friederike Hofmeister wurde 1973 in Kassel geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und ein Jahr an der Universität von Paris, wo sie sich den Abschluss einer Licence en Droit erwarb. Ihr Referendariat absolvierte sie überwiegend in München und 3 Monate in London. Im Jahre 2002 wurde Frau Hofmeister als Rechtsanwältin zugelassen. Zeitgleich trat sie in die Sozietät von Herrn Dr. Tyllack ein.

Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Frau Hofmann befindet sich im allgemeinen Zivilrecht. Hier berät sie Ihre Mandanten kompetent und umfassend zu allen Vertragssachen und Schadenersatzfragen. Zudem informiert Rechtsanwältin Hofmann rund um alles, was Immobilien betrifft und Sie werden in familien- und erbrechtlichen Sachen von ihr betreut. Ebenso gehört die Abwehr bzw. gerichtliche Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche und deren Durchsetzung in der Zwangsvollstreckung zu dem Tätigkeitsfeld des allgemeinen Zivilrechts.

Da das Vertragsrecht einen grundlegender Teil des allgemeinen Zivilrechts darstellt, ist es nur selbstverständlich, dass Frau Hofmann in diesem Bereich einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt hat. Die Tätigkeit im Vertragsrecht umfasst sowohl das Erstellen als auch das Überprüfen von Verträgen und allgemeinen Geschäftsverbindungen. Auch untersucht Frau Hofmann bestehende Vertrags- und Geschäftsbeziehungen und bereitet gegebenenfalls Änderungsvorschläge. Zudem steht sie bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen, wie Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

Da jeder ein Dach über dem Kopf haben sollte und Wohnen sogar ein Grundrecht ist, hat Frau Hofmann im Wohnraum- und Gewerbemietrecht einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt gesetzt. Sie berät sowohl Mieter, als auch Vermieter, die beide im Laufe eines Mietverhältnisses in die unterschiedlichsten Konfliktsituationen geraten können. Frau Hofmann erstellt und überprüft Ihren Mietvertrag, und informiert Sie zur Durchsetzung von Mietzinsforderungen, Mieterhöhungsklagen, Räumungsklagen und deren Abwehr und zu Klagen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen und Kautionsrückzahlungen.

Das Gewerbemietrecht unterschiedet sich vom Wohnraummietrecht dadurch, dass Schutzvorschriften, wie sie im Wohnraummietrecht zugunsten des wirtschaftlich Schwächeren oder des rechtlich Unerfahrenen gelten, nicht zur Anwendung kommen. Dies betrifft vor allem die eingeschränkte Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung des Gewerberaumes. Da in der Frage der Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln im Gewerbemietrecht seitens der Gerichte Ihre Geschäftserfahrenheit vorausgesetzt wird, hilft Ihnen Frau Hofmann schon bei Vertragsschluss, die rechtlichen Risiken möglichst gering zu halten.

Eine besondere Stärke von Frau Hofmann ist das Inkasso. Nahezu jeder selbständige klagt über die schlechte Zahlungsmoral bei Rechnungsforderungen. Wer versucht, sein Inkasso selbst zu betreiben ist vor allem mit erheblichen Kosten und Mühen konfrontiert. Gegenüber einem Inkassobüro bietet das professionelle Inkasso durch einen Anwalt vor allem den Vorteil, dass alle notwendigen Vorgänge, von der Zahlungsaufforderung, über das gerichtliche Mahnverfahren, das Streitverfahren, bis zur Zwangsvollstreckung und Beitreiben der Forderung aus einer Hand geschieht. Zudem wird eine Mahnung durch einen Anwalt von einem Schuldner wesentlich ernster genommen, da der Schuldner nach Ablauf der Frist mit einer letztlich sehr teuren Klage rechnen muss. Die Aufgaben von Frau Hofmann im Bereich des Forderungseinzuges betreffen die Straffung des Mahnvorgangs, das richtige in Verzug setzen des Schuldners, die Erwirkung eines Mahnbescheides, die Vertretung vor Gericht und die Zwangsvollstreckung.

Weiterhin ist Frau Hofmann Expertin im Sozialrecht. In diesem Bereich steht sie vor allem Versicherten zur Seite, deren Versicherung die begehrte Leistung verweigert. Rechtsanwältin Hofmann leistet Hilfe bei der Erlangung von Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, Verletztengeld oder von Verletztenrente und von Pflegegeld. Aber auch bei Ansprüchen gegen den Staat, wie Kindergeld oder Bafög, oder bei allen Fragen rund um das Behindertenrecht steht sie an der Seite ihrer Mandanten.

Aufgrund der Auslandsaufenthalte spricht Frau Hofmann fließend Englisch und Französisch und kann diese Sprachen in entsprechenden Fällen als Korrespondenzsprache verwenden. Sie zeichnet sich besonders dadurch aus, dass sie sich viel Zeit für ihre Mandanten nimmt, um sich umfassend über den vorgetragenen Sachverhalt informieren zu können. Ihr gefällt vor allem der direkte Kontakt zu Menschen, den die anwaltliche Tätigkeit mit sich bringt und die Möglichkeit, diesen in oft aussichtslosen Situationen helfen zu können.


 

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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