Dr. Olaf Tyllack
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Dr. Olaf Tyllack wurde 1952 in München geboren. Von 1972 bis 1977 studierte er Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Anschließend arbeitete er von 1977 bis 1980 als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in München. Im Rahmen seiner Promotion verbrachte er 1980 ein halbes Jahr an der Georgetown University in Washington, D.C. 1981 wurde Herr Dr. Tyllack als Rechtsanwalt zugelassen. Bevor er 1983 seine Kanzlei gründete, arbeitete er als angestellter Anwalt.
1983 erlangte er mit seiner Dissertation den akademischen Grad eines Doktors der Rechte.
Sowohl als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder auch freier Mitarbeiter können Auseinandersetzungen im Berufsleben nicht immer vermieden werden. Aus diesem Grund hat Herr Dr. Tyllack einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte auf das Arbeitsrecht gesetzt. Vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses erstellt und überprüft Herr Dr. Tyllack genauestens Ihren Arbeitsvertrag. Währens dem Arbeitsverhältnis ist der Kernpunkt der Arbeit von Herrn Dr. Tyllack der Kündigungsschutz. Hier berät er zum einen zu den Kündigungsmöglichkeiten, aber auch dazu, wie eine ungerechtfertigte Kündigung abgewehrt werden kann. Zudem steht Rechtsanwalt Dr. Tyllack Ihnen bei Fragen zu Arbeitspapieren einschließlich Arbeitszeugnissen, Abfindung, Lohn und Gehalt, Gratifikationen, Urlaub und Urlaubsvergütung und dem Thema Mobbing mit Rat und Tat zur Seite. Auch Abreitgeber vertritt Herr Dr. Tyllack, vor allem bei der Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen von Arbeitnehmern.
Außerdem ist er für Gewerkschaften, Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen tätig, die er zu den Fragen Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht und Personalvertretungsrecht informiert.
Infolgedessen, dass Herr Dr. Tyllack sehr viele Firmen berät hat er einen Fachanwaltslehrgang besucht und diesen 1997 mit dem Titel eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht abgeschlossen.
Weiterhin hat Herr Dr. Tyllack einen Tätigkeitsschwerpunkt im Gesellschaftsrecht. Im Zentrum des Gesellschaftsrechts steht immer ein Unternehmen. Hierbei müssen die verschiedenen Rechtsformen beachtet werden, da sich für jede weitreichende rechtliche Folgen ergeben. Herr Dr. Tyllack berät seine Mandanten, ob die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) oder Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co.) oder eine Kapitalgesellschaften (insbesondere der GmbH und der AG) für ihre Zwecke die beste Unternehmensform ist. Zudem begleitet er Gesellschafter von der Gründung oder dem Erwerb, einer Umwandlung, internen Umorganisation oder Konzernbildung bis zum Verkauf oder bis zur Liquidation und Auseinandersetzung ihres Unternehmens.
Durch seine Arbeit am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht hat Rechtsanwalt Dr. Tyllack sich umfangreiches Wissen im gewerblichen Rechtsschutz angeeignet, weshalb er hier einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt gesetzt hat. Dieses Rechtsgebiet umfasst alle Fragen des Wettbewerbsrechts, des Patentrechts, des Markenrechts, des Urheberrechts und des Kartellrechts. In einer auf Leistungswettbewerb angelegten Volkswirtschaft hat die Sicherung von Marken sowie deren Verteidigung gegen unlauteren Wettbewerb einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund berät Herr Dr. Tyllack Unternehmen insbesondere bei Werbemaßnahmen, Marketingstrategien und bei allen sonstigen Produktbezogenen Entscheidungen.
Da das Handelsrecht eng mit dem Gesellschaftsrecht verbunden ist, befindet sich auch hier eine Stärke von Rechtsanwalt Dr. Tyllack. Für den Rechtsverkehr von Kaufleuten, also Handelsgesellschaften und eingetragenen Kaufmännern, gelten überwiegend besondere Regelungen. Hier ergeben sich vor allem Fragen zur Kaufmannseigenschaft, zum Handelsregister, zu Nachfolgeregelungen, zur Rechnungslegung und Bilanzrecht, zur Prokura und zur Handlungsvollmacht bei denen Herr Dr. Tyllack Ihnen gerne weiterhilft.
Ebenso ist Herr Dr. Tyllack Experte im Versicherungsrecht. Versicherungen sind fester Lebensbestandteil der Risikoabsicherung und der Vermögensfürsorge geworden. Herr Dr. Tyllack vertritt seine Mandanten insbesondere bei Leistungs- oder Haftungsansprüchen gegen Versicherer. Aber auch Versicherer, die ungerechtfertigte Ansprüche abwehren wollen berät er umfassend und kompetent. Zudem zeichnet Rechtsanwalt Dr. Tyllack sich durch Fachwissen im Versicherungsvertreterrecht aus.
Durch seinen halbjährigen Aufenthalt in den U.S.A. spricht Herr Dr. Tyllack fließend Englisch, wodurch er in der Lage ist, auch international aufzutreten.
Wichtig ist ihm, sich viel Zeit für das erste Gespräch mit seinen Mandanten zu nehmen, um sich umfassend über den Sachverhalt informieren zu können. Besonders zeichnet sich Rechtsanwalt Tyllack durch sein Verhandlungsgeschick bei der Lösung von verzwickten Fällen aus. An seiner Arbeit gefällt ihm vor allem, dass er die Möglichkeit hat, mit Menschen zusammenzutreffen und mit diesen, zu den unterschiedlichsten Problemen sachgerecht Lösungen zu erarbeiten.
In seiner Freizeit ist Herr Dr. Tyllack im kirchlichen Bereich ehrenamtlich tätig. Zudem ist er stellvertretender Bundesvorsitzender von „Donum Vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e. V“, der sich insbesondere für die Schwangerenkonfliktberatung einsetzt. Weiterhin ist er Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken.
1984 veröffentlichte Herr Dr. Tyllack das Buch „Wettbewerb und Behinderung“, eine rechtvergleichende Untersuchung zur Beurteilung von Individual- und Wettbewerbsbehinderungen nach deutschem und amerikanischem Recht im Florentz Verlag.
Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht München ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Dr. Olaf Tyllack
- Brienner Straße 44
80333 München Altstadt / Lehel
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (89) 521091
- Telefax
- +49 (89) 529912

- Homepage
- www.Kanzlei-Tyllack.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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