Bürgschaft eines Unternehmersohnes
Übernehmen KinderNicht zu beanstanden ist jedoch die Bürgschaft eines Studenten für den elterlichen Betrieb über einen Betrag von 100.000 DM, wenn der bürgende Sohn zwar noch Student ist, aber in den elterlichen Betrieb derart eingebunden ist, dass er Kontovollmacht besitzt, an Sanierungsgesprächen und den erforderlichen Investitionsentscheidungen bereits massgeblich beteiligt wird und ihm ausserdem nach Abschluss des Studiums eine Option
Bei dieser Fallkonstellation ist auch die Bürgschaft des Studenten über 100.000 DM nicht zu missbilligen, da er selbst ein erhebliches Interesse an dem Zustandekommen des Kreditvertrages hat.
Beschluss des BGH vom 17.04.1997
IX ZR 135/96
NJW Heft 32/97, Seite VIII
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