Der überrumpelte Gesellschafter

Eine Bank gewährte einer GmbH einen Kredit über 500.000 DM. Die Auszahlung erfolgte, obwohl sich ein Mitgesellschafter weigerte, eine persönliche Bürgschaft abzugeben. In einem späteren Gespräch drohte das Kreditinstitut massiv damit, es würde den Kredit kurzfristig kündigen, wenn der Gesellschafter die Erklärung nicht unterzeichne. Dieser beugte sich schliesslich dem Druck und unterschrieb eine Bürgschaftserklärung.

Der überrumpelte Gesellschafter besass nur einen Gesellschaftsanteil an der GmbH in Höhe von 5.000 DM und verdiente monatlich brutto 4.200 DM. Der Bundesgerichtshof erklärte daher die Bürgschaft für sittenwidrig und damit nichtig.

Urteil des BGH vom 16.01.1997
IX ZR 250/95

RdW Heft 9/97, Seite IV

 

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