Bürgschaft vermindert Unterhalt
Der Vater von drei Kindern wurde von seiner getrenntlebenden Ehefrau gerichtlich in Anspruch genommen, mehr KindesunterhaltDieser Auffassung trat das Oberlandesgericht Hamm bei. Maßgeblich für die Höhe der Unterhaltsverpflichtungen sind die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese können auch durch die latente Gefahr, aus einer vor der Trennung für einen Dritten übernommenen Bürgschaft in Anspruch genommen zu werden, geprägt sein. Danach konnte der Vater bei der Berechnung der Unterhaltspflicht die monatlichen Kreditbelastungen von seinem Einkommen in Abzug bringen.
Urteil des OLG Hamm vom 04.08.1997
6 UF 12/97
NJW-RR 1998, 6
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