Bürgschaft einer leistungsunfähigen Ehefrau

Der Bundesgerichtshof hat eine weitere wichtige Entscheidung zu einer Bürgschaftsübernahme durch einen leistungsunfähigen Ehegatten erlassen: Bezweckt eine Bank mit einer Bürgschaft, die eine leistungsunfähige Ehefrau für einen Warenkredit an einer GmbH übernommen hat, deren Geschäftsführer der Ehemann ist, nur einer Vermögensverlagerung an dessen Frau vorzubeugen, so kann die Ehefrau aus der Bürgschaft solange nicht in Anspruch genommen werden, als sich dieses Risiko nicht verwirklicht hat.

Versäumnisurteil des BGH vom 25.11.1999
IX ZR 40/98
ZAP EN-Nr. 47/200
ZIP 2000, 121

NJW 2000, 362

 

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