Bank muss Wertgutachten nicht herausgeben
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es nicht Sache eines Kreditinstituts, Darlehensnehmer auf Risiken hinzuweisen, die mit dem zu finanzierenden Geschäft verbunden sind. Es ist grundsätzlich die Angelegenheit des Erwerbers, sich von der Lage, Ausstattung und dem Zustand der zu erwerbenden Immobilie selbst zu vergewissern und daraus Schlüsse bezüglich des Wertes und der Wirtschaftlichkeit des vorgesehenen Erwerbs zu ziehen.Dementsprechend kann ein Darlehensnehmer nur dann die Herausgabe eines von der Bank erstellten Wertgutachtens oder Einsichtnahme in das GutachtenUrteil des OLG München vom 01.10.1999,23 U 3993/99,WM 2000, 291
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