Auskunftsrecht des Gläubigers bei Kontopfändung
Ein Gläubiger pfändete bei der Bank des Schuldners dessen Ansprüche aus einem Girovertrag mit Kontokorrentabrede. Auf Verlangen gab die Bank dem Gläubiger Auskunft über den Kontostand und die bestehenden Kreditverpflichtungen des Kunden. Weitergehende Auskunftsansprüche hinsichtlich der gesamten Geschäftsbeziehung zwischen der Bank und dem Kunden lehnte das Kreditinstitut ab. Der Gläubiger versuchte vergeblich, seine Auskunftsansprüche gerichtlich durchzusetzen.Zunächst stellte das mit dem Fall befasste Oberlandesgericht Karlsruhe fest, dass Auskunftsansprüche als selbständige Nebenrechte auf den Pfandgläubiger übergehen. Sie sind keine "höchstpersönlichen" Rechte. Dies gilt auch für Darlehensvertragsbeziehungen (aktueller Stand der Verbindlichkeiten) und die vom Kunden für eigene oder fremde Verbindlichkeiten bestellten Sicherheiten. Das Gericht
Urteil des OLG Karlsruhe vom 22.01.1998
19 U 217/96
NJW-RR 1998, 990
Praktiker-Report Heft 9/98, Seite 7
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