Auskunftsanspruch des Bankkunden bei unzulässiger Gebührenbelastung

In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Urteile ergangen, in denen Bankbedingungen über die Erhebung von Gebühren gegenüber Bankkunden für unwirksam erklärt wurden. Einem Kunden stehen in einem solchen Fall Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner Bank auch für die in der Vergangenheit zu Unrecht erhobenen Gebühren zu.

Ein Bankkunde, der ältere Kontoauszüge nicht mehr in Händen hat und daher seine Ansprüche gegenüber dem Geldinstitut nicht ohne weiteres beziffern und belegen kann, hat einen Auskunftsanspruch gegenüber der kontoführenden Bank über die in den vergangenen Jahren zu Unrecht erhobenen Gebühren.

Teilurteil des AG Siegen vom 07.10.1999
12 C 480/99

NJW-RR 2000, 641

 

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