"Geld-Zurück-Garantie" unzulässige Zugabe
Die von einem Kreditinstitut beworbene einjährige "Geld-Zurück-Garantie", aufgrund derer der Kreditkartenkunde seine Karte jederzeit gegen die Erstattung der vollen Jahresgebühr zurückgeben kann, stellt eine verbotene Zugabe im Sinne von § 1 AbsatzDas Gericht
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 20.11.1997
6 U 229/96
Betriebs-Berater 1998, 663
RdW 1998, 278
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Da die Zugabeverordnung im Zuge der Reform des UWG wegfiel, hat die o.g. Entscheidung keine Bestandskraft mehr.
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