Harald Stöcker

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die in den fünfziger Jahren am örtlichen Marktplatz gegründete Kanzlei wird seit Oktober 2002 im Anwaltsbereich von Rechtsanwalt Stöcker fortgeführt. Weitere Informationen können Sie durch einen Besuch der Homepage www.kanzlei-stoecker.de erhalten.

Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei liegen im Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht sowie im allgemeinen Vertragsrecht. Weiterhin wird intensiv in den Interessenschwerpunkten Arbeitsrecht und Ehe- und Familienrecht gearbeitet.

Die Kanzlei ist Montag, Dienstag und Donnerstag von 9:00 bis 13:00 Uhr sowie von 14:00 bis 18:00 geöffnet. Mittwoch und Freitag ist die Kanzlei von 9:00 bis 14:00 Uhr besetzt. Terminvereinbarungen für Mittwoch- und Freitagnachmittag sind selbstverständlich möglich.

Kontakt

Harald Stöcker
Behrensstraße 17
44623 Herne
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

> Anfahrtsbeschreibung
Telefon
023 23 - 56 0 99
Telefax
023 23 - 13 4 69
E-Mail
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Homepage
http://www.kanzlei-stoecker.de

Fachanwalt für

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Stöcker wurde am 15.10.1969 in Herne geboren. Das durch den Vater, Rechtsanwalt und Notar Dr. Stöcker, geweckte Interesse führte dazu, dass er ebenfalls den Beruf des Rechtsanwalts wählte. Seit März 1998 ist er als Anwalt tätig. Nahezu fünf Jahre war er in einer auf sämtlichen Rechtsgebieten tätigen Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt. Hierdurch hat er auf nahezu sämtlichen Rechtsgebieten Erfahrung gesammelt. Die entscheidende Qualität des Anwaltsberufs entspringt aus der Sicht des Juristen dem Mandantenkontakt, den abwechselnden Fallkonstellationen, sowie der Nähe zum täglichen Leben. Dies spiegelt sich insbesondere auch bei der Betreuung von Stammmandaten oder mittelständischen Unternehmen  wieder.

Rechtsanwalt Stöcker ist von der Deutschen Anwalt Akademie geprüfter Spezialist im Verkehrsrecht sowie stellvertretender Vorsitzender im Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Herne-Sodingen e.V.. Die Schwerpunkte Verkehrsrecht und Miet- und Pachtrecht werden somit in der Anzahl über das übliche Maß hinausgehend bearbeitet.

Rechtsanwalt Stöcker hat den Spezialisierungslehrgang des Fachanwalts für Steuerrecht erfolgreich abgeschlossen. Familienrechtliche, arbeitsrechtliche und auch erbrechtliche Mandate werden daher immer unter Berücksichtigung der steuerlichen Optimierung bearbeitet. Zum Thema Ehegattentestament (Berliner-Testament) hat Rechtsanwalt Stöcker bereits veröffentlicht: www.heiraten-in-nrw.de.

Neben den genannten Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten verfügt Rechtsanwalt Stöcker in sämtlichen Rechtsgebieten über erhebliche Erfahrung.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de