Geschäftsführerkündigung ohne vorherige Abmahnung

Anders als bei einer verhaltensbedingten Kündigung eines Arbeitnehmers setzt die Wirksamkeit der Kündigung des Dienstvertrages eines GmbH-Geschäftsführers aus wichtigem Grund keine vorherige Abmahnung voraus. Dies begründete der Bundesgerichtshof damit, dass es beim Geschäftsführer einer GmbH keines Hinweises bedarf, die Gesetze und die Satzung der Gesellschaft zu achten und seine organschaftlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.

Urteil des BGH vom 10.09.2001; Az.: II ZR 14/00

 

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