Fortführung einer Doktorfirma
Nach § 15 AbsatzEine Irreführung im Sinne dieser Vorschrift liegt nicht vor, wenn bei einer sogenannten Doktorfirma, die von einem nicht promovierten Kaufmann fortgeführt wird, durch einen Nachfolgezusatz darauf hingewiesen wird (Beispiel: "Dr. St.... Nachfolger"). Dies gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn der Nachfolgezusatz erst nach Jahren und nach mehreren Nachfolgern beigefügt wird.
Urteil des BGH vom 02.10.1997
I ZR 105/95
ZAP EN-Nr. 209/98
Der Betrieb 1998, 512
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